Mit einem Betriebsfest wollen Unternehmen Mitarbeitern etwas Besonderes bieten. Hoch im Kurs stehen Betriebsausflüge mit einem vielseitigen Veranstaltungsprogramm, möglicherweise auch mit Übernachtung. Doch zieht der Fiskus für Betriebsveranstaltungen strenge Grenzen. Zweimal jährlich dürfen Firmen pro Mitarbeiter bis zu 110 Euro brutto steuer- und sozialabgabenfrei ausgeben. Dieser Betrag ist bei ausgedehnten Betriebsausflügen schnell ausgeschöpft. Unternehmen können den Betriebsausflug auch mit einer Bildungsmaßnahme kombinieren, sagt die Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. So können Firmen die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten erweitern.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Betriebsausflug stärkt den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern. Es kann sich steuerlich lohnen, die Reise mit Fortbildungsprogramm zu verknüpfen.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Kommunikation als wesentlicher Einflussfaktor auf Betriebskosteninnovation!
Betriebskosten sind zu schade, um diese einfach nur abzurechnen (Siegfried Rehberg)....
Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebskostenbelege ermächtigen
Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem...
Steigende Energiepreise – Hintergründe und Handlungsoptionen
Kostensteigerungen bei der Energie belasten Mieter und Vermieter. Die Entwicklung der...
Ran an die Fördertöpfe
Das Ziel einer Sanierungsquote von drei Prozent des Gebäudebestands scheint außer...
Inflation wirkt sich auch auf Erbbaurechte aus
Die Inflation wirkt sich stetig auf den Geldbeutel der Bürgerinnen und...
Jährlicher Frostschaden in Höhe von 115 Millionen Euro – 5 Tipps...
Frost verursacht jedes Jahr erhebliche Schäden an Wasserleitungen. Schon mit wenig...