Berlin: Rauchwarnmelder-Pflicht ab 2017 im Neubau – auch in Berlin Übergangsregelung für Bestandsbauten gilt bis zum 31.12.2020

Als letztes Bundesland hat nun auch Berlin die Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und Bestandsbauten verabschiedet. Ab 01.01.2017 sollen Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen sowie im Flur für Sicherheit sorgen. Die Übergangsregelung für Bestandsbauten gilt bis zum 31.12.2020. Der Hamburger Dienstleister KALORIMETA AG & Co. KG (KALO) rechnet, dass in den kommenden vier Jahren bis zu 1,87 Millionen bestehende Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden; das sind rund 500.000 Haushalte pro Jahr. Seit diesem Jahr ist auch in Brandenburg und Sachsen eine Rauchwarnmelderpflicht in Kraft.

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