Berlin: „Mietenvolksentscheid“, was bedeutet das für die städtische Wohnungsunternehmen, Herr Zitelmann?

Von den 1,9 Millionen Wohnungen sind 85 Prozent Mietwohnungen, mehr als zwei Drittel davon sind in privatem Eigentum, 18 Prozent gehören den städtischen Wohnungsgesellschaften, 12 Prozent den Genossenschaften. Ein von Mieterinitiativen getragenes Volksbegehren, für das derzeit in Berlin Unterschriften gesammelt werden, könnte gefährlich für die sechs städtischen Wohnungsgesellschaften der Hauptstadt werden. Es gibt bereits einen ausformulierten Gesetzentwurf mit 52 Paragrafen für ein „Berliner Wohnraumversorgungsgesetz“. Dieses sieht vor, dass die städtischen Wohnungsunternehmen degewo, Gesobau, Howoge, Stadt und Land, WBM und Gewobag in „Anstalten öffentlichen Rechts“ umgewandelt werden sollen.

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