Bei denkmalgeschützten Altbauten detailliert Bestand erkunden, empfiehlt die ARGE Baurecht

Bauen und Denkmalschutz – diese Kombination stellt Planer vor besondere Herausforderungen. Neben der notwendigen Baugenehmigung müssen sie auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis einholen. Bei der Abstimmung zwischen den Denkmalschutzbehörden und den Bauämtern kommt es jedoch immer wieder zu Schwierigkeiten. Daher rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) zu einer rechtzeitigen und sorgfältigen Planung inklusi- ve einer detaillierten Bestandserkundung.

- Anzeige -

 

zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema