Arglist und Anfechtung: Neues vom BGH zur D & O …. was ist zu tun, Herr Senk?

Lange Zeit gab es in Sachen der D & O-Versicherung, also der Vermögensschadenhaftpflicht für Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen, nur Erfreuliches für die Versicherungsnehmer zu vermelden.

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Die Prämien sanken auf ein historisches Tief, bedingt durch den harten Wettbewerb der Anbieter, und in gleichem Maße wurden die Versicherungsbedingungen immer weiter verbessert. Das sieht der Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei jüngeren Entscheidungen anders. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk

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