Achtung Asbest – Ältere Brandschutzklappen oft in einem desolatem Zustand

Asbest wurde als problematischer Altlastenstoff zwar 1993 in Deutschland verboten, dochnoch immer verbirgt sich die gesundheitsgefährdende Substanz in zahlreichen Gebäuden wieKrankenhäusern, Schulen, Bürogebäuden oder Einkaufszentren. Problematisch ist, dass Nutzer vonGebäuden z.B. über Lüftungsanlagen durch Freisetzungen belastet werden können. Für Handwerkerwiederum ist die Gefahr groß, bei Baumaßnahmen oder beim Abriss mit den Asbestfasern inKontakt zu kommen.

Asbest über Lüftung in die Raumluft

Eine häufig unerkannte Gefahr ergibt sich durch ältere asbesthaltige Brandschutzklappen, die in vielen größeren Gebäuden entsprechend der Brandschutzvorschriften verbaut wurden. „Diese Brandschutzklappen sind bei weitem nicht mehr alle in einwandfreiem Zustand“, sagt Dr. Walter Dormagen, Geschäftsfeldleiter Gefahrstoffe bei TÜV Rheinland. „Die Gefahr, dass insbesondere bei den regelmäßig erforderlichen Prüfund Wartungstätigkeiten Asbestfasern über die Lüftungskanäle in die Raumluft abgegeben werden, hat insbesondere bei älteren, bereits beschädigten Klappen stark zugenommen“ so der Experte.

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Sicherheitstechnisches Bauteil

Eine Brandschutzklappe ist ein unverzichtbares sicherheitstechnisches Bauteil, das zwischen den einzelnen Brandabschnitten eines Gebäudes in Wände und Decken eingebaut wird. Im Normalbetrieb ist die Klappe geöffnet und ermöglicht so den Luftdurchlass. Wenn es brennt, schließt die Brandschutzklappe automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Vor 1988 wurden bei der Produktion von Brandschutzklappen Asbest für verschiedene Bauteile wie z. B. das Klappenblatt oder die umlaufende Dichtung verwendet. In diesen Produkten kommt der Schadstoff in schwachgebundener Form vor. Schwachgebundene Asbestprodukte in Gebäuden müssen nach der Asbestrichtlinie bezüglich ihrer Sanierungsdringlichkeit bewertet werden.

Oft im desolaten Zustand

Allerdings werden die Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen nach Asbestrichtlinien automatisch in die Sanierungsdringlichkeitsstufe 3 eingestuft. Das bedeutet, dass die Brandschutzklappen erst nach fünf Jahren erneut bewertet werden müssen. „Diese Einstufung stammt noch aus der Zeit, in der die asbesthaltigen Bauteile in den Brandschutzklappen weitestgehend intakt und unbeschädigt waren“, sagt Dormagen. „Die Erfahrung heute zeigt, dass die verbauten asbesthaltigen Produkte in vielen Brandschutzklappen in einem desolaten Zustand sind und die Gefahr der Asbestfaserfreisetzung enorm zugenommen hat“, so der Experte. Aus Sicht des Fachmanns ist eine individuelle Erfassung und Bewertung der einzelnen Brandschutzklappen dringend erforderlich. Ohne den Zustand der Asbestprodukte in Brandschutzklappen zu kennen, seien Betrieb und insbesondere Prüfung und Wartung dieser Brandschutzklappen für Betreiber und Nutzer der Gebäude mit einem hohen Risiko verbunden.

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